Ambulante Pflege in Bochum-Wattenscheid

Die Grundpflege nach SGB XI umfasst Tätigkeiten, die im Rahmen der alltäglichen Selbstpflege anfallen, jedoch aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder körperlicher Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können.

Die Kosten der Grundpflege, die nicht mit der medizinischen Behandlungspflege zu verwechseln ist, werden im Regelfall durch die zuständige Pflegekasse übernommen. Voraussetzung für diese Kostenübernahme ist ein festgestellter Pflegegrad.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zunächst eine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI festgestellt werden. Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst.

Nach der Zuteilung eines Pflegegrades von 1 bis 5 gewährt die Pflegekasse je nach Pflegegrad unterschiedliche Leistungen. Diese können beispielsweise für die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.

Je nach Situation der pflegebedürftigen Person kann eine Kostenübernahme auch durch andere Kostenträger möglich sein, zum Beispiel durch:

  • die gesetzliche Krankenkasse nach SGB V
  • den Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII
  • die Berufsgenossenschaft nach SGB VII

Vorteile der ambulanten Pflege

Die ambulante Pflege durch die Medical Intensive Care 24 GmbH bietet Ihnen und Ihren Angehörigen viele Vorteile:

  • Die pflegebedürftige Person kann in ihrem vertrauten Umfeld bleiben.
  • Betreuung und Versorgung werden auf die individuellen Bedürfnisse der Patientin oder des Patienten abgestimmt und in einem Pflegevertrag festgehalten.
  • Pflegende Angehörige werden durch die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes spürbar entlastet.
  • Unser ausgebildetes Fachpersonal kann Angehörige anleiten und wertvolle Pflegetipps geben, um Unsicherheiten zu reduzieren und Fehler in der häuslichen Pflege möglichst zu vermeiden.

 

Aktuelle Pflegesachleistungen im Überblick

Die Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, wenn die Versorgung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

  • Pflegegrad 1: kein regulärer Anspruch auf Pflegesachleistungen, jedoch Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich
  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

Einige unserer Leistungen im Rahmen der Grundpflege nach SGB XI

  • Körperpflege, zum Beispiel Duschen, Baden und Waschen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Ernährung im Alter
  • Unterstützung bei der Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit
  • Kontinenz- und Toilettentraining
  • Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen, Lungenentzündung, Mundsoor, Dekubitus, Thrombose, Verstopfung und weiteren Risiken
  • Aktivierende und ressourcenorientierte Pflege mit Bewegungsübungen

Das Ziel unserer Pflege ist es, Patientinnen und Patienten so zu unterstützen, dass vorhandene Fähigkeiten erhalten, gefördert oder nach Möglichkeit wieder gestärkt werden. Dabei steht immer der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen im Mittelpunkt.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad besitzen und Interesse an unseren Leistungen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. In einem kostenlosen und unverbindlichen Kennenlerngespräch stellen wir Ihnen unsere Leistungen gerne persönlich vor.

Behandlungspflege

Warum unsere Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege, auch häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Hierfür benötigt die versicherte Person keinen Pflegegrad. Voraussetzung ist jedoch eine ärztliche Verordnung.

Die Behandlungspflege wird verordnet, wenn medizinische Maßnahmen notwendig sind, um eine Krankheit zu behandeln, eine Verschlimmerung zu vermeiden, Beschwerden zu lindern oder den Behandlungserfolg zu sichern.

Unser qualifiziertes Personal ermöglicht im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eine kompetente und einfühlsame Versorgung in Ihrer vertrauten Umgebung. Wir kümmern uns um die fachgerechte Durchführung medizinischer Maßnahmen, die durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt verordnet wurden.

 

Unsere Leistungen in der häuslichen Krankenpflege und medizinischen Behandlungspflege

Je nach ärztlicher Verordnung und individueller Situation können unter anderem folgende Leistungen erbracht werden:

  • Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen, zum Beispiel Insulingaben bei Diabetes
  • Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Behandlung und Versorgung bei Dekubitus
  • Absaugen der oberen Luftwege, zum Beispiel über Mund, Nase oder Trachealkanüle
  • Katheterpflege
  • Katheterwechsel
  • Portversorgung

Weitere mögliche Leistungen, die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben können, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen – selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen Beratungsleistungen an, die Ihnen bei Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung oder zu weiteren Sozialleistungen helfen können. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg durch den oft komplexen Pflegealltag zu erleichtern und Ihnen eine verlässliche Informationsquelle zur Seite zu stellen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung, Empathie und Verständnis unterstützen wir Sie dabei, Ihren Alltag zu bewältigen und Ihre Selbstständigkeit bestmöglich zu erhalten. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse, um Ihnen eine persönliche und vertrauensvolle Versorgung zu bieten.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistungen, um Angehörige zu entlasten und die kontinuierliche Betreuung unserer Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Wenn Sie als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger eine Auszeit benötigen oder aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen verhindert sind, bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung.

Unser erfahrenes Pflegeteam steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen während Ihrer Abwesenheit zuverlässig zu betreuen.

Die Verhinderungspflege beinhaltet eine sorgfältige und individuelle Pflegeplanung, die auf die Bedürfnisse, Gewohnheiten und Vorlieben der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten abgestimmt ist.

Unsere engagierten Pflegekräfte übernehmen je nach Bedarf die Versorgung, Betreuung und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.

Wir legen großen Wert auf Transparenz und offene Kommunikation. Deshalb stehen wir in regelmäßigem Austausch mit Ihnen und Ihren Angehörigen, damit individuelle Anliegen und Wünsche berücksichtigt werden können.

Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen als pflegender Angehöriger oder pflegende Angehörige die Möglichkeit zu geben, eine wohlverdiente Pause einzulegen und neue Kraft zu tanken, während wir die bestmögliche Pflege und Betreuung Ihrer Liebsten gewährleisten.

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Warum ein Beratungsgespräch?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.

Diese pflegerische Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Gleichzeitig bietet sie pflegenden Angehörigen regelmäßige Hilfestellung, praktische Unterstützung und fachliche Orientierung im Pflegealltag.

Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können bei Bedarf eine Beratung in Anspruch nehmen. Diese ist nicht verpflichtend, kann aber ebenfalls sehr hilfreich sein. Ebenso können Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst beziehen, eine Beratung halbjährlich nutzen.

Die Beratungsgespräche sind eine Unterstützungsleistung für Sie. Sie sollen Ihnen den täglichen Umgang mit pflegefachlichen Fragen erleichtern, Unsicherheiten abbauen und praktische Tipps für Ihre persönliche Pflegesituation vermitteln. Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen, Sorgen und Fragen.

Wer berät mich und was kostet das?

Die Beratungsgespräche werden vorrangig von zugelassenen Pflegediensten durchgeführt, die nach § 72 SGB XI zugelassen sind. Auch die Medical Intensive Care 24 GmbH besitzt eine entsprechende Zulassung.

Die Kosten für die Beratungseinsätze trägt die zuständige Pflegekasse. Bei privat versicherten Personen übernimmt in der Regel das private Versicherungsunternehmen die Kosten. Bei beihilfeberechtigten Personen kann die Kostenübernahme anteilig durch den zuständigen Beihilfeträger erfolgen.

Häufige Fragen zur Intensiv-Wohngemeinschaft

Nein, das müssen Sie selbstverständlich nicht. Die Beratung findet in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person statt. Das kann der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein anderer Haushalt sein, in dem die pflegebedürftige Person aufgenommen wurde.

Die Beratung erfolgt also in Ihrem vertrauten Umfeld.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen den Beratungseinsatz halbjährlich einmal abrufen.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können zusätzlich vierteljährlich einmal eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie dies wünschen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich eine Beratung abrufen. Auch bei ausschließlichem Bezug von Pflegesachleistungen ist eine halbjährliche Beratung möglich.

In erster Linie geht es um Ihre persönliche Pflegesituation und um Fragen oder Unsicherheiten, bei denen wir Ihnen lösungsorientiert zur Seite stehen möchten.

Darüber hinaus können zum Beispiel folgende Themen angesprochen werden:

  • mögliche Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarf an Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel technische Hilfsmittel wie Rollator oder Pflegebett
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • pflegesituationsgerechte Tipps für den Alltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken
  • Mobilisation und Bewegung im Pflegealltag
  • Möglichkeiten von Pflegekursen und Pflegeschulungen
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Für alle genannten Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach und unverbindlich einen Termin. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

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